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08.06.2015 Akustische Alarmierung nach EN 54-3

Sicher planen in der akustischen Brandalarmierung

 
 

Das Thema der Alarmierung von Personen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Grund hierfür war unter anderem die Einführung der EU-Norm EN54-23 zur optischen Alarmierung, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist. Neben der Planung von Signalisierungsbereichen kommt auch der Erstellung eines entsprechenden Alarmierungskonzeptes eine wachsende Bedeutung zu. Eine inhaltliche Anpassung der DIN VDE 0833-2 ist derzeit in Bearbeitung.

 
  Auch hinsichtlich der akustischen Alarmierung wird oftmals bei der Planung und Projektierung nicht ausreichend dimensioniert, weil sich Planer und Projekteure auf Datenblätter von Herstellern bzw. von Produktlieferanten verlassen, die nicht alle notwendigen Angaben enthalten. Speziell das Winkelabstrahlverhalten der Signalgeber, das eine notwendige Grundlage zur Planung darstellt, ist eine technische Geräteeigenschaft, die jedoch oftmals nicht berücksichtigt wird. Sowohl bei BMA-Systemanbietern als auch bei Errichtern und Planern bestehen hier Aufklärungsbedarfe um die Planungssicherheit deutlich zu erhöhen. 
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