Die Befehls- und Meldegeräte des N-Programms sind von der Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel- und Verpackung des DGUV auf ihre Eignung für hygienesensible Anwendungen geprüft worden – und sie haben den Test bestanden.
Die Prüfung ergab, dass die Bediengeräte zum Beispiel in Fleischbe- und -verarbeitungsmaschinen eingesetzt werden können, ohne dass ein Hygienerisiko von ihnen ausgeht.
Das N-Programm wurde speziell für die Nahrungsmittelindustrie entwickelt. Es besteht aus einer Vielzahl an Befehlsgeräten (Drucktaster, Not-Aus-Taster, Hauptschalter, Wahlschalter...) und Leuchtmeldern und entspricht den Grundsätzen des "Hygienic Design". Das heißt: Die Bediengeräte sind so konstruiert, dass sich keine Verunreinigungen absetzen können, weil ihre Geometrie keine Ecken und Kanten aufweist.
Darüber hinaus entsprechen alle Bediengeräte des N-Programms den Anforderungen der Schutzart IP 69 K. Auch bei regelmäßiger Reinigung mit dem Dampfstrahler oder Hochdruckreiniger zeichnen sie sich durch lange Lebensdauer aus. Dies wird mit der DGUV-Prüfbescheinigung jetzt „schwarz auf weiß" dokumentiert.
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